lundi 7 novembre 2016

Vergleich Arbeitsgericht unklar

Hallo liebe Mitglieder!

Mir wurde zum 31.5.16 gekündigt und habe klage dagegen eingereicht. Das Gericht hat den Vorschlag gemacht, dass das Arbeitsverhältniss zum 31.12.17 endet unter Freistellung mit einer Abfindung. Jetzt habe ich seit dem 01.06.16 unmittelbar eine neu Stelle als Übergang angetreten und bis jetzt kein ALG 1 bezogen.

Was mir unklar ist, dass in dem Vergleich folgendes steht:

Punkt 3, Die Auszahlung der Nettovergütung erfolgt unter Anrechnung von auf Dritte (insbesondere auf Sozialleistungsträger) übergegangenen Ansprüchen.

weiter heisst es bei Punkt 6:

Mit diesem Vergleich sind alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung, SEIEN SIE BEKANNT ODER UNBEKANNT, mit Ausnahme von sich aus diesem Vergleich ergebenden Ansprüche ausgeglichen.


Meine Frage: da der AG und das Gericht nichts von der neuen Beschäftigung wissen und auch nicht gefragt haben, da ich auf jeden Fall wieder zurück in den Betrieb wollte, heisst das dass mir das volle Gehalt bis 31.12.16 ausgezahlt wird? Oder heisst 'Dritte' dass es mit dem neuen AG verrechnet wird, wobei ich dort etwas mehr verdiene.

Ist mir alles nicht ganz schlüssig.

Vielen Dank für eure Hilfe! :)


Vergleich Arbeitsgericht unklar

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