hallo,
der Antragstellerin ist vor 5 Tagen Beratungshilfe für die Angelegenheit " Trennung - und Trennungsfolgesachen " gewährt worden. Nun beantragt sie einen weiteren Schein für Zugewinnausgleich.
Ich habe ihr erklärt, dass es sich um eine Angelegenheit handeln dürfte, zumal der Rechtsanwalt auf den erteilten Schein gebührenrechtlich 4 Komplexe abrechnen kann. Sie besteht auf einen Ablehnungsbescheid.
Gibt es dazu neuere Rechtsprechung ? Wie würdet ihr eine Ablehnung begründen ?
der Antragstellerin ist vor 5 Tagen Beratungshilfe für die Angelegenheit " Trennung - und Trennungsfolgesachen " gewährt worden. Nun beantragt sie einen weiteren Schein für Zugewinnausgleich.
Ich habe ihr erklärt, dass es sich um eine Angelegenheit handeln dürfte, zumal der Rechtsanwalt auf den erteilten Schein gebührenrechtlich 4 Komplexe abrechnen kann. Sie besteht auf einen Ablehnungsbescheid.
Gibt es dazu neuere Rechtsprechung ? Wie würdet ihr eine Ablehnung begründen ?
Angelegenheit " Trennung - und Trennungsfolgesachen "
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