Hallo,
ich bin Rechtspflegeranwärterin und gerade in Registersachen.
Ich habe gerade eine Anmeldung einer GmbH und Co. KG bekommen. Sie sagen aber nur, dass sich im Gesellschaftsvertrag der Gegenstand/Zweck geändert hat.
In einem Kommentar steht, dass das nicht anmeldepflichtig ist, aber nach § 34 HRV bekannt gemacht werden muss.
Angemeldet wurde aber "zur Eintragung in das Handelsregister"
Aber eintragungsfähig ist das ja gar nicht. Muss ich das dann zurück weisen oder kann ich das einfach so auslegen, dass die eine Bekanntmachung wollen?
Gibt es für den Antrag eine entsprechende Form?
Danke im Voraus :)
Liebe Grüße
ich bin Rechtspflegeranwärterin und gerade in Registersachen.
Ich habe gerade eine Anmeldung einer GmbH und Co. KG bekommen. Sie sagen aber nur, dass sich im Gesellschaftsvertrag der Gegenstand/Zweck geändert hat.
In einem Kommentar steht, dass das nicht anmeldepflichtig ist, aber nach § 34 HRV bekannt gemacht werden muss.
Angemeldet wurde aber "zur Eintragung in das Handelsregister"
Aber eintragungsfähig ist das ja gar nicht. Muss ich das dann zurück weisen oder kann ich das einfach so auslegen, dass die eine Bekanntmachung wollen?
Gibt es für den Antrag eine entsprechende Form?
Danke im Voraus :)
Liebe Grüße
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