jeudi 3 novembre 2016

betr. Rente + Nachtragsverteilung

Folgender Sachverhalt:

Schuldner hat eine betriebliche Altersversorgung in Form einer rückgedeckten Unterstützungskasse.

Insolvenzeröffnung ist 2016. Rentenbeginn wäre laut Vertrag 2025.

Da laut Versicherungsunterlagen ein Kaiptalwahlrecht vorgesehen ist und somit der Schutz des § 851c ZPO nicht greift meiner Meinung nach , könnte ich mir denken, dass eine Verwertung der Versicherung zugunsten der Masse möglich ist.

Dies wäre allerdings erst zum Rentenbeginn,also im Jahr 2025 möglich….Nachtragsverteilung anregen, obwohl die Verwertung der Versicherung erst 3 Jahre nach Ablauf des sechsjährigen Insolvenzverfahrens+Erteilung RSB möglich wäre?


betr. Rente + Nachtragsverteilung

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