lundi 7 novembre 2016

Genehmigung Ausschlagung?

Betreuer erscheint und gibt die Erklärung einer Erbausschlagung ab für seinen Betreuten (geschäftsunfähig). Dieser ist aber nicht selbst in Erbenstellung, sondern seine mdj. Kinder.
Die Mutter der Kinder hat bereits ausgeschlagen (geteiltes Sorgerecht).

Durch das gemeinsame Sorgerecht ist eine fam.gerichtliche Genehmigung nicht erforderlich.
Was ist mit dem Betreuungsgericht?


Genehmigung Ausschlagung?

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