Ich habe ein Problem mit dem Nachweis der Rechtsnachfolge bezüglich einer Bank. Der Gläubiger möchte eine Umschreibung einer notariellen Urkunde in persönlicher und dinglicher Hinsicht. Der Nachweis der Abtretung der Forderung an den Gläubiger ist zwar geführt. Allerdings fanden bezüglich des vorherigen Gläubigers bereits 2 Rechtsnachfolgen statt (2 Fusionen). Entsprechenden Nachweis habe ich angefordert. Nun teilt mir der Gläubiger mit, dass der vorherige Gläubiger lediglich eine Kopie des Registerblattes übersandt hat, eine beglaubigte Abschrift jedoch verweigert. Der Gläubiger selbst wird wahrscheinlich keine beglaubigte Abschrift aus dem Genossenschaftsregister erlangen, soweit ich weiß. Bleibt hier nur der Weg über die Notarbescheinigung?
Nachweis Rechtsnachfolge aus Genossenschaftsregister
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire