Die Androhung eines Zwangsgeldes ist doch auch bereits zuzustellen, oder?
Habe gerade eine "Vertretungsakte" auf dem Tisch, da ist das unterblieben.
Habe gerade eine "Vertretungsakte" auf dem Tisch, da ist das unterblieben.
Ist Zwangsgeldandrohung über § 1837 BGB zuzustellen?
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