Wieder KFB !
Diesmal vom Gläubiger bei einem unzuständigen Gericht beantragt.
Der Schuldner wurde bereits angehört und hat Einwendungen gegen den Antrag erhoben.
Höre ich den Schuldner nach Übernahme des Verfahrens erneut an und gehe schon mal auf seine Einwendungen ein oder setze ich gleich die Kosten mit entsprechender Begründung fest ?
Unter Beachtung der Entscheidung meines Landgerichts zur Begründetheit der Kosten erwäge ich aber auch, den Gläubiger nochmals um Auskunft zur Notwendigkeit anzuhören und vielleicht gleich die Stellungnahme des Schuldners mitzuschicken.
Ich kann mich irgendwie nicht so ganz einfach entschließen, was ich richtiger Weise tun sollte. Was sagen die Fachleute dazu ?
Diesmal vom Gläubiger bei einem unzuständigen Gericht beantragt.
Der Schuldner wurde bereits angehört und hat Einwendungen gegen den Antrag erhoben.
Höre ich den Schuldner nach Übernahme des Verfahrens erneut an und gehe schon mal auf seine Einwendungen ein oder setze ich gleich die Kosten mit entsprechender Begründung fest ?
Unter Beachtung der Entscheidung meines Landgerichts zur Begründetheit der Kosten erwäge ich aber auch, den Gläubiger nochmals um Auskunft zur Notwendigkeit anzuhören und vielleicht gleich die Stellungnahme des Schuldners mitzuschicken.
Ich kann mich irgendwie nicht so ganz einfach entschließen, was ich richtiger Weise tun sollte. Was sagen die Fachleute dazu ?
Bearbeitung KFB nach Abgabe an zuständiges Gericht
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