jeudi 13 octobre 2016

Kosten auswärtiger Anwalt...

Beklagte ist ein Nachhilfeinstitut (GmbH) mit Hauptsitz in Passau. Verklagt worden ist die Niederlassung in einem anderen Amtsgerichtsbezirk, Sitz beim Prozessgericht, vertreten d.d. Geschäftsführer (sitzt in Passau). Die Beklagte hat einen Bevollmächtigten in Passau beauftragt, da alle Verwaltungstätigkeiten dort erledigt werden. Der Beklagtenvertreter macht nun entsprechende Reisekosten geltend. Die Klagepartei erhebt natürlich Einspruch. Der Beklagtenvertreter macht geltend, dass er wohl schlecht die Nachhilfelehrer der Niederlassung am Prozessgericht mit der Prozessführung beauftragen kann. Sind die Reisekosten aus Passau erstattungsfähig?


Kosten auswärtiger Anwalt...

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