lundi 17 octobre 2016

Löschungserleichterungsklausel bei befristetem Nießbrauch

Hallo Kollegen,
die Eltern schenken ihrer Tochter ihr Grundstück. Sie behalten sich an dem Grundstück ein Nießbrauchsrecht vor. Dieses Recht endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres der Tochter. Bei dem Nießbrauch soll im Grundbuch eine Klausel dahingehend vermerkt werden, dass zur Löschung des Rechts die Vorlage der Geburtsurkunde der Tochter genügen soll. M.E. ist das nach §§ 24, 23 GBO möglich.
Ich stolper nur über Schöner/Stöber, Rn. 1391 vorletzter Satz. Das bedeutet doch nur, dass bei Tod des Berechtigten vor Ablauf des Sperrjahres eine Bewilligung des Erben zur Löschung erforderlich ist. Hindert doch aber nicht die Eintragung der gewollten Klausel, oder? An die zitierte Entscheidung komm ich leider nicht ran.


Löschungserleichterungsklausel bei befristetem Nießbrauch

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