Hallo zusammen,
in vorliegendem Fall ging dem Hauptsacheverfahren ein selbstständiges Beweisverfahren voraus, welches komplett in das Hauptsacheverfahren übernommen wurde.
Nun wurde im Hauptsacheverfahren ein Vergleich nebst Mehrvergleich geschlossen.
Nun beantragen die Anwälte einerseits eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 aus dem Hauptsachewert und eine Nr.1000 aus dem Mehrvergleich unter Beachtung von § 15 III RVG und noch in der Kostenrechnung des selbstständigen Beweisverfahrens eine Gebühr Nr. 1003 aus dem Wert des Beweisverfahrens.
Die andere Seite beantragt Nr. 1003 aus Hauptsache- und Beweisverfahrensstreitwert und eine Nr.1000 aus dem Mehrvergleich unter Beachtung von § 15 III RVG...
Ich bin jedoch der Meinung, dass es lediglich eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 aus dem Hauptsachewert und eine Nr.1000 aus dem Mehrvergleich unter Beachtung von § 15 III RVG entsteht.
Beide berufen sich darauf, dass durch den Vergleich ja auch das Beweisverfahren beendet wurde...so nun bin ich etwas ratlos...Was meint denn ihr dazu??? Hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt:oops:
in vorliegendem Fall ging dem Hauptsacheverfahren ein selbstständiges Beweisverfahren voraus, welches komplett in das Hauptsacheverfahren übernommen wurde.
Nun wurde im Hauptsacheverfahren ein Vergleich nebst Mehrvergleich geschlossen.
Nun beantragen die Anwälte einerseits eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 aus dem Hauptsachewert und eine Nr.1000 aus dem Mehrvergleich unter Beachtung von § 15 III RVG und noch in der Kostenrechnung des selbstständigen Beweisverfahrens eine Gebühr Nr. 1003 aus dem Wert des Beweisverfahrens.
Die andere Seite beantragt Nr. 1003 aus Hauptsache- und Beweisverfahrensstreitwert und eine Nr.1000 aus dem Mehrvergleich unter Beachtung von § 15 III RVG...
Ich bin jedoch der Meinung, dass es lediglich eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 aus dem Hauptsachewert und eine Nr.1000 aus dem Mehrvergleich unter Beachtung von § 15 III RVG entsteht.
Beide berufen sich darauf, dass durch den Vergleich ja auch das Beweisverfahren beendet wurde...so nun bin ich etwas ratlos...Was meint denn ihr dazu??? Hoffe ich hab mich verständlich ausgedrückt:oops:
Mehrvergleich mit Beweisverfahren
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