lundi 10 octobre 2016

Pfändung des Anspruchs gem. § 667 BGB/Herausgabe Unterlagen

Gepfändet wurde folgender Anspruch:

Der Herausgabeanspruch gemäß § 667 BGB des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner hinsichtlich der auf dem Bankkonto des Drittschuldners für den Schuldner eingehenden Beträge.

Offensichtlich werden alle Geschäftsvorfälle des Schuldners, welcher kein eigenes Konto führt, über das Konto des Drittschuldners (= Sohn des Schuldners) abgewickelt.

Nun beantragt der Gläubiger eine Ergänzung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses dahingehend, dass der Drittschuldner Kontoauszüge und Kontenrechnungsabschlüsse herauszugeben hat.

Ist dies möglich ? Ich war bislang immer der Meinung, dass eine Herausgabepflicht gemäß § 836 Abs. 3 ZPO nur dem Schuldner auferlegt werden kann.


Pfändung des Anspruchs gem. § 667 BGB/Herausgabe Unterlagen

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