Mir liegt ein Antrag auf Festsetzung der Kosten gemäß § 788 ZPO vor. Grundlage ist eine Räumung aus einem Zuschlagsbeschluss.
Wie berechnen sich die Gebühren?
Zum Wert habe ich schon nachgelesen. Der RA nimmt die Höhe des Bargebots, welches erheblich unter dem festgesetzten Verkehrswert liegt. Das würde ich dann so akzeptieren. Aber dann macht er 0,6 Gebühren geltend aus dem Bargebot. Es handelt sich bei den Erstehern um 2 Personen, welche das Grundstück zu je 1/2 ersteigert haben. Muss ich das nicht auch berücksichtigen, dass sie jeweils nur 1/2 Anteil haben?
Wie berechnen sich die Gebühren?
Zum Wert habe ich schon nachgelesen. Der RA nimmt die Höhe des Bargebots, welches erheblich unter dem festgesetzten Verkehrswert liegt. Das würde ich dann so akzeptieren. Aber dann macht er 0,6 Gebühren geltend aus dem Bargebot. Es handelt sich bei den Erstehern um 2 Personen, welche das Grundstück zu je 1/2 ersteigert haben. Muss ich das nicht auch berücksichtigen, dass sie jeweils nur 1/2 Anteil haben?
Rechtsanwaltsgebühren für Räumungsvollstreckung
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