lundi 17 octobre 2016

Reicht Anhörung schriftlich aus?

1. Fall:
Betreuer muss zur Reparatur der Heizung einen Kredit von ca. 3.500 EUR aufnehmen. Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung ist klar. Reicht hier die schriftliche Anhörung aus?

2. Fall:
Betroffener muss seine Heimkosten selbst tragen. Diesbezüglich ist es erforderlich, dass monatlich ein Betrag X auf das Girokonto umgebucht wird. Betreuer beantragt Dauergenehmigung. Muss der Betroffene hierzu überhaupt gehört werden? Die Heimkosten müssen bezahlt werden und dies ist nur durch die monatliche Umbuchung gewährleistet.


Reicht Anhörung schriftlich aus?

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