Hallo zusammen,
ich komme gerade nicht weiter.
ich habe ein Grundbuch mit 2 BVs und einem Erblasser.
Die Erben wollen nur an BV 2 die Erbengemeinschaft als Grundbuchberichtigung eingetragen haben.
BV 1 soll noch auf den Erblasser laufen.
Dieses wurde auch so beantragt.
Vorgelegt wurde ebenfalls ein KV und Löschung des Testamentsvollstreckervermerks.
Es wurde aber keine AV oder Grundschuld beantragt.
Wir machen es hier so, dass wir in diesem Grundbuch die Berichtigung vollziehen und erst bei Eigentumsänderung die Abschreibung des BV vollziehen, da man bei Rücknahme ja unnötig Grundbücher anlegt.
DEr Notar gibt uns aber den Kostenwert für beide BV s nicht und verweist darauf, dass Die Grundbuchberichtigung nur an BV 2 vollzogen werden soll.
Muss ich nun wirklich abschreiben um den Antrag zu entsprechen?
ich komme gerade nicht weiter.
ich habe ein Grundbuch mit 2 BVs und einem Erblasser.
Die Erben wollen nur an BV 2 die Erbengemeinschaft als Grundbuchberichtigung eingetragen haben.
BV 1 soll noch auf den Erblasser laufen.
Dieses wurde auch so beantragt.
Vorgelegt wurde ebenfalls ein KV und Löschung des Testamentsvollstreckervermerks.
Es wurde aber keine AV oder Grundschuld beantragt.
Wir machen es hier so, dass wir in diesem Grundbuch die Berichtigung vollziehen und erst bei Eigentumsänderung die Abschreibung des BV vollziehen, da man bei Rücknahme ja unnötig Grundbücher anlegt.
DEr Notar gibt uns aber den Kostenwert für beide BV s nicht und verweist darauf, dass Die Grundbuchberichtigung nur an BV 2 vollzogen werden soll.
Muss ich nun wirklich abschreiben um den Antrag zu entsprechen?
Teilweise Grundbuchberichtigung
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