vendredi 14 octobre 2016

Zinsbeginn bei nachgemeldeten Kosten...

Am 21. Juni 2016 wurden vom Rechtsanwalt Kosten abgerechnet mit einer zu gering angesetzten Einigungsgebühr. Diese betrug 1,5 statt 1,0. Über den geringeren Wert erfolgte sodann die gewünschte Kostenfestsetzung. Jetzt am 14. September kommt der Anwalt an und möchte jetzt die 1,5 fache Einigungsgebühr festgesetzt haben. Welcher Zeitpunkt ist für die Verzinsung der Nachfestsetzung zugrunde zu legen? Der 21. Juni 2016 mit dem ursprünglichen Antrag auf Festsetzung der 1,0 Einigungsgebühr oder der 14. September 2016 für den neuen Antrag auf 1,5 fache Einigungsgebühr?


Zinsbeginn bei nachgemeldeten Kosten...

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