jeudi 3 novembre 2016

Beratungshilfe nach Grundsatzurteil

Ich hatte heute erstmalig eine Anfrage wegen Beratungshilfe zur Problematik Zwangsverrentung durch JC nach dem Grundsatzurteil im Jahr 2015.

Bürger gab an es mal probieren zu wollen, kein weiterer Sachvortrag, hatte aber in all seinen Unterlagen schon das Urteil (Zeitungsausschnitt) dabei, sprich er kannte das sogar. Auf alle Fragen nur ungläubiges Staunen und Schulterzucken.
Aus den Unterlagen konnte ich nur erkennen, dass das JC schon gut ein Jahr drängt und die Sperre aller Leistungen angedroht hat, was laut Urteil wohl auch zulässig ist.
Es fehlten Unterlagen und auch der Antrag war überhaupt nicht ausgefüllt. Ich habe geraten vorab mit einen Fachanwalt zu sprechen um genau zu formulieren weswegen die Beratung stattfinden soll, denn dass das JC das darf wurde ja in dem Grundsatzurteil geklärt.

Können mir die Spezialisten sagen wie das ist mit Beratungshilfe nach Grundsatzurteilen?

Ist nach wie vor jeder Einzelfall - oder wie in diesem Fall auch die Aussicht auf Erfolg eines Widerspruchs gegen die Aufforderung des JC Rente zu beantragen - zu klären trotz Grundsatzurteil und demnach Beratungshilfe zu gewähren.


Beratungshilfe nach Grundsatzurteil

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