lundi 23 janvier 2017

Abordnungsverlängerung / Fristenberechnung

Hallo zusammen,

ich stehe hier gerade auf dem Schlauch. Ich habe einen Beamten bis zum 28.02.2017 abgeordnet. Die Abordnung soll nun um 6 Monate verlängert werden.

Wann endet die Abordnung?

Hier gibt es bei uns im Haus gegenläufige Meinungen. Eine Meinung ist der 31.08.2017; eine andere der 28.08.2017.
Fristenberechnung sollte zwar jeder können, aber bei der Anwendung des § 190 BGB hapert es bei uns leider...

Es wäre nett, wenn mir jm weiterhelfen könnte.


LG
Tristan


Abordnungsverlängerung / Fristenberechnung

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