Hallo,
Notar beantragt die Löschung einer Briefgrundschuld unter Vorlage der Löschungsbewilligung von Gläubiger X vom 06.10.16 samt Löschungsantrag des Eigentümers.
Grundschuldbrief wird einige Tage später vom Notar vorgelegt.
Zwischenverfügung, da Y als Gläubiger eingetragen ist.
Abtretungserklärung vom 28.12.16 von Y an X wird vorgelegt.
Kann man die Abtretungserklärung als Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 185 BGB) auslegen?
Wenn ja, konnte Y überhaupt genehmigen (Grundschuldbrief lag ja schon dem GBA vor)?
Notar beantragt die Löschung einer Briefgrundschuld unter Vorlage der Löschungsbewilligung von Gläubiger X vom 06.10.16 samt Löschungsantrag des Eigentümers.
Grundschuldbrief wird einige Tage später vom Notar vorgelegt.
Zwischenverfügung, da Y als Gläubiger eingetragen ist.
Abtretungserklärung vom 28.12.16 von Y an X wird vorgelegt.
Kann man die Abtretungserklärung als Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 185 BGB) auslegen?
Wenn ja, konnte Y überhaupt genehmigen (Grundschuldbrief lag ja schon dem GBA vor)?
Löschungsbewilligung vor Abtretung
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