lundi 23 janvier 2017

Löschungsbewilligung vor Abtretung

Hallo,

Notar beantragt die Löschung einer Briefgrundschuld unter Vorlage der Löschungsbewilligung von Gläubiger X vom 06.10.16 samt Löschungsantrag des Eigentümers.

Grundschuldbrief wird einige Tage später vom Notar vorgelegt.

Zwischenverfügung, da Y als Gläubiger eingetragen ist.

Abtretungserklärung vom 28.12.16 von Y an X wird vorgelegt.

Kann man die Abtretungserklärung als Genehmigung der Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 185 BGB) auslegen?

Wenn ja, konnte Y überhaupt genehmigen (Grundschuldbrief lag ja schon dem GBA vor)?


Löschungsbewilligung vor Abtretung

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