Moin,
ich bin heute allein im Hause und brauche mal die Bestätigung oder den Hinweis eines erfahrenen WEG-Experten.
Es liegt ein Antrag auf Eintragung der Änderung der Teilungserklärung dahingehend vor, dass nunmehr die Errichtung eines Carports auf den PKW-Abstellplätzen nicht mehr erlaubt ist. Diese würde ich als Änderung der Gebrauchsregelung zwischen den WE/TE werten. Die Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger brauche ich nach § 5 IV WEG nicht. Jedoch ist die Zustimmung der Berechtigten in Abt. II erforderlich. Richtig?
Da habe ich nämlich Wohnungsberechtigte, Nießbrauchsberechtigte, Vormerkungsberechtigte ...
Bevor ich die Zwischenverfügung erstelle und damit einen größeren Aufwand verursache, wäre ich für einen Hinweis dankbar.
ich bin heute allein im Hause und brauche mal die Bestätigung oder den Hinweis eines erfahrenen WEG-Experten.
Es liegt ein Antrag auf Eintragung der Änderung der Teilungserklärung dahingehend vor, dass nunmehr die Errichtung eines Carports auf den PKW-Abstellplätzen nicht mehr erlaubt ist. Diese würde ich als Änderung der Gebrauchsregelung zwischen den WE/TE werten. Die Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger brauche ich nach § 5 IV WEG nicht. Jedoch ist die Zustimmung der Berechtigten in Abt. II erforderlich. Richtig?
Da habe ich nämlich Wohnungsberechtigte, Nießbrauchsberechtigte, Vormerkungsberechtigte ...
Bevor ich die Zwischenverfügung erstelle und damit einen größeren Aufwand verursache, wäre ich für einen Hinweis dankbar.
Änderung der Teilungserklärung (Gebrauchsregelung)
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