Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Ich habe dem Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung weitere Stundung der Verfahrenskosten mit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 16,00 bewilligt.
Nach erneuter Überprüfung kam ich nunmehr auf eine Ratenhöhe von 127,00 . Hierzu wurde der Schuldner mehrfach angehört etc. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 28.10.2016 habe ich angeordnet, dass ab dem 15.11.2016 monatlich 127,00 zu zahlen sind.
Mein Schuldner zahlt mir aber weiterhin nur die 16,00 monatlich und somit ja nur einen Teilbetrag der angeordneten Ratenhöhe.
Kann ich trotzdem die Stundung aufheben? Er hat aktuelle 3*16,00 = 48,00 statt 3*127,00 = 381,00 gezahlt und ist somit doch mit mindestens einer Rate (127,00 ) in Verzug, oder?
Ich hoffe auf eure Hilfe und sage schon mal Danke im Voraus...
ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Ich habe dem Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung weitere Stundung der Verfahrenskosten mit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 16,00 bewilligt.
Nach erneuter Überprüfung kam ich nunmehr auf eine Ratenhöhe von 127,00 . Hierzu wurde der Schuldner mehrfach angehört etc. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 28.10.2016 habe ich angeordnet, dass ab dem 15.11.2016 monatlich 127,00 zu zahlen sind.
Mein Schuldner zahlt mir aber weiterhin nur die 16,00 monatlich und somit ja nur einen Teilbetrag der angeordneten Ratenhöhe.
Kann ich trotzdem die Stundung aufheben? Er hat aktuelle 3*16,00 = 48,00 statt 3*127,00 = 381,00 gezahlt und ist somit doch mit mindestens einer Rate (127,00 ) in Verzug, oder?
Ich hoffe auf eure Hilfe und sage schon mal Danke im Voraus...
Schuldner zahlt nur Teilbeträge der angeordneten Ratenhöhe
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