jeudi 2 février 2017

Pfändung Herausgabeanspruch (Brief)

Eingetragen ist in

Abt. III/3: Halbspaltige Vormerkung gem. § 18 II GBO zur Sicherung des auf Eintragung einer Eigentümergrundschuld mit Brief

Abt. II/4: Zwangshypothek für den Freistaat Bayern

Jetzt hat das Finanzamt an das GBA eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung (Hilfspfändung) bzgl. des Herausgabeanspruchs für den Grundschuldbrief übersandt.

Mittlerweile ist das Eintragungshindernis zu Abt. III/3 erledigt, d.h. die Grundschuld könnte eingetragen werden.

An wen schicke ich den Grundschuldbrief???

In der GS-Bestellung wurde bestimmt, dass der Brief an den Notar zu schicken ist. Ich gehe davon aus, dass das einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gem. § 60 II GBO begründet, der nicht pfändbar ist?


Heute ist vom Finanzamt noch eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung bzgl. "des Anwartschaftsrechts aus der Bestellung der Eigentümerbriefgrundschuld"... "für die eine Vormerkung eingetragen wurde" zur Kenntnis geschickt worden.

Wie gehe ich weiter vor???


Pfändung Herausgabeanspruch (Brief)

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire