Eingetragen ist in
Abt. III/3: Halbspaltige Vormerkung gem. § 18 II GBO zur Sicherung des auf Eintragung einer Eigentümergrundschuld mit Brief
Abt. II/4: Zwangshypothek für den Freistaat Bayern
Jetzt hat das Finanzamt an das GBA eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung (Hilfspfändung) bzgl. des Herausgabeanspruchs für den Grundschuldbrief übersandt.
Mittlerweile ist das Eintragungshindernis zu Abt. III/3 erledigt, d.h. die Grundschuld könnte eingetragen werden.
An wen schicke ich den Grundschuldbrief???
In der GS-Bestellung wurde bestimmt, dass der Brief an den Notar zu schicken ist. Ich gehe davon aus, dass das einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gem. § 60 II GBO begründet, der nicht pfändbar ist?
Heute ist vom Finanzamt noch eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung bzgl. "des Anwartschaftsrechts aus der Bestellung der Eigentümerbriefgrundschuld"... "für die eine Vormerkung eingetragen wurde" zur Kenntnis geschickt worden.
Wie gehe ich weiter vor???
Abt. III/3: Halbspaltige Vormerkung gem. § 18 II GBO zur Sicherung des auf Eintragung einer Eigentümergrundschuld mit Brief
Abt. II/4: Zwangshypothek für den Freistaat Bayern
Jetzt hat das Finanzamt an das GBA eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung (Hilfspfändung) bzgl. des Herausgabeanspruchs für den Grundschuldbrief übersandt.
Mittlerweile ist das Eintragungshindernis zu Abt. III/3 erledigt, d.h. die Grundschuld könnte eingetragen werden.
An wen schicke ich den Grundschuldbrief???
In der GS-Bestellung wurde bestimmt, dass der Brief an den Notar zu schicken ist. Ich gehe davon aus, dass das einen öffentlich-rechtlichen Anspruch gem. § 60 II GBO begründet, der nicht pfändbar ist?
Heute ist vom Finanzamt noch eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung bzgl. "des Anwartschaftsrechts aus der Bestellung der Eigentümerbriefgrundschuld"... "für die eine Vormerkung eingetragen wurde" zur Kenntnis geschickt worden.
Wie gehe ich weiter vor???
Pfändung Herausgabeanspruch (Brief)
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