lundi 6 février 2017

rumänischer Bieter

Bei mir möchte ein Rumäne mit seiner Frau ein Grundstück ersteigern.
Reicht dazu der rumänische Ausweis? Der Reisepass ist abgelaufen.
Ist irgendwo zwingend eine beglaubigte Übersetzung des Ausweises in die deutsche Sprache vorgesehen?
Ist eine Meldebescheinigung zusätzlich in Ordnung, weil dort die Anschrift in Deutschland ersichtlich ist?
Bedarf die Meldebescheinigung einer bestimmten Form (beglaubigt)?
Erscheint dann im Zuschlagsbeschluss auch nur die deutsche Anschrift aus der Meldebescheinigung und nicht die rumänische Anschrift aus dem rumänischen Personalausweis?
Vielen lieben Dank.


rumänischer Bieter

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