Kann ein Nießbrauch dahingehend bestellt werden, dass der Berechtigte zur umfassenden Nutzung des Grundbesitzes neben dem Eigentümer, also zur Mitnutzung, berechtigt sein soll?:gruebel:
Spontan war ich der Meinung, dass das nicht geht. Eine Entscheidung bzw. Literatur, die diese Ansicht stützt, finde ich jedoch nicht. Zulässig ist ja auch die Bestellung mehrerer (gleichrangiger) Nießbrauchsrechte am selben Grundstück. Warum sollte dann ein "Mitnießbrauch" neben dem Eigentümer unzulässig sein?
Spontan war ich der Meinung, dass das nicht geht. Eine Entscheidung bzw. Literatur, die diese Ansicht stützt, finde ich jedoch nicht. Zulässig ist ja auch die Bestellung mehrerer (gleichrangiger) Nießbrauchsrechte am selben Grundstück. Warum sollte dann ein "Mitnießbrauch" neben dem Eigentümer unzulässig sein?
Nießbrauch neben Eigentümer?
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