mercredi 1 février 2017

Geringere Vergütung für Berufsbetreuer zulässig?

Es gibt nichts, was es nicht gibt:
Ein Berufsbetreuer möchte gegenüber dem vermögenden Betreuten weniger abrechnen als ihm zusteht.
Es handelt sich um einen sehr erfahrenen Betreuer, der sich erstmals mit diesem Gedanken trägt.
Die besonderen Gründe dafür hat er mir erläutert.
Ist das zulässig?
Ich habe dunkel im Hinterkopf, dass Rechtsanwälte aus standesrechtlichen Gründen nicht unter RVG abrechnen dürfen.
Bei Betreuern ist mir so etwas nicht bekannt.


Geringere Vergütung für Berufsbetreuer zulässig?

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