lundi 5 septembre 2016

Berechtigte Anstalt öffentlichen Rechts statt GmbH- Berichtigung?

Eingetragen als Berechtigte einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ist seit Jahren eine ABC GmbH -den Bewilligungen entsprechend.
Nun meldet sich eine ABC Anstalt öffentlichen Rechts und bittet um Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit. Eine ABC Gmbh habe es nie geben, die berechtigte sei schon immer Anstalt öffentlichen Rechts gewesen.
Nun gehen hier die Meinungen auseinander:
Ist das dingliche Recht dann mangels Existenz der Berechtigten gar nicht wirksam entstanden?
Oder kann unter Vorlage der notariell berichtigten, ursprünglichen Bewilligungsurkunden die Berichtigung im Grundbuch erfolgen?
Es laufen bereits Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren, in deren Rahmen die falsche Bezeichnung wohl erst aufgefallen ist.
Nachrangige Rechte sind eingetragen.


Berechtigte Anstalt öffentlichen Rechts statt GmbH- Berichtigung?

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