vendredi 2 septembre 2016

Drittrechte an Kfz nach Verfahrenseröffnung

IK-Schuldner S hat ein Auto, mit dem er zur Arbeit fährt, so dass es nicht zur Insolvenzmasse gehört. Das Auto steht in seinem Eigentum, ohne irgendwelche Drittrechte. Noch während des eröffneten Verfahrens verliert er aber seinen Job, so dass der Wagen nunmehr nicht mehr nach 811 I Nr. 5 ZPO benötigt wird und nun also Massebestandteil ist.

Aber: Während der Zeit, in der der Wagen geschützt war, hat S dem G Sicherungseigentum daran verschafft, zur Sicherung von Reparaturkosten (Neuverbindlichkeiten). Wie ist jetzt die Rechtslage? Ist das Drittrecht wirksam entstanden, muss also nun bei der Verwertung vom IV berücksichtigt werden?

Grüße


Drittrechte an Kfz nach Verfahrenseröffnung

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