Hallo liebe Kollegen,
leider bin ich kein erfahrener Strafvollstrecker und ich habe ein Problem, das mich verwirrt, aber vielleicht sehe ich auch eines, wo keins ist :gruebel:
Es soll in Jugendstrafsachen ja vorkommen, dass ein Heranwachsender nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, sagen wir mal zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wo läuft dann bei Euch die Bewährungsüberwachung ? Weiter in der Jugendsache oder als Erwachsenenbewährungssache in der entsprechenden Abteilung ?
Je nach Konstellation, welche Verfügung nutzt Ihr dann zur Einleitung ?
Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe !
leider bin ich kein erfahrener Strafvollstrecker und ich habe ein Problem, das mich verwirrt, aber vielleicht sehe ich auch eines, wo keins ist :gruebel:
Es soll in Jugendstrafsachen ja vorkommen, dass ein Heranwachsender nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, sagen wir mal zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wo läuft dann bei Euch die Bewährungsüberwachung ? Weiter in der Jugendsache oder als Erwachsenenbewährungssache in der entsprechenden Abteilung ?
Je nach Konstellation, welche Verfügung nutzt Ihr dann zur Einleitung ?
Vielen Dank im Voraus für jegliche Hilfe !
Heranwachsender und Bewährung
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