Als absoluter Neueinsteiger bin ich mit folgendem Problem konfrontiert.
Die Betreuung wird aufgehoben. Es wurden Zahlungen an den Betreuer aus der Staatskasse geleistet und sind somit auf die Staatskasse übergegangen.
Muss ich nach Abschluss des Verfahrens die Vermögensverhältnisse des Ex-Betreuten überwachen?
Wenn ja, wie lange?
Bisher trotz intensiver Suche keine Grundlagen hierzu gefunden. Und Kollegen handhaben es sehr unterschiedlich.
Die Betreuung wird aufgehoben. Es wurden Zahlungen an den Betreuer aus der Staatskasse geleistet und sind somit auf die Staatskasse übergegangen.
Muss ich nach Abschluss des Verfahrens die Vermögensverhältnisse des Ex-Betreuten überwachen?
Wenn ja, wie lange?
Bisher trotz intensiver Suche keine Grundlagen hierzu gefunden. Und Kollegen handhaben es sehr unterschiedlich.
Kostenrückgriff Überprüfung nach Aufhebung der Betreuung
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