Hallole,
bin kurz vor dem Urlaub und stehe wohl auf dem Schlauch.
Habe einen Beschluss vom OLG wonach die Berufung zurückgewiesen wird und der Berufungskläger die Kosten der Berufung zu tragen hat. Der Berufungsbeklagte ging nach Erlass dieses Beschlusses in Insolvenz. Der Insolvenzverwalter beantragt jetzt Kostenfestsetzung bei meinem Landgericht für die Berufungsinstanz. Bestallungsurkunde wurde vorgelegt.
Eine Umschreibung n. § 727 ZPO kommt zum OLG-Beschluss wohl nicht in Frage, da gar keine vollstreckb. Ausf. mangels vollstreckungsfähigem Inhalt erteilt wird.
Kann ich jetzt einfach Vermerk der Rechtsnachfolge auf den OLG-Beschluss anbringen und dann den KFB zugunsten des Insolvenzverwalters erlassen oder muss ich die Akte dem OLG zur Berichtigung der Parteibezeichnung schicken oder kann man alles praxisnah sehen und den KFB gleich auf den Insolvenzverwalter erlassen????
Bitte erlös mich jemand aus meiner Verwirrung. Vielen Dank.
bin kurz vor dem Urlaub und stehe wohl auf dem Schlauch.
Habe einen Beschluss vom OLG wonach die Berufung zurückgewiesen wird und der Berufungskläger die Kosten der Berufung zu tragen hat. Der Berufungsbeklagte ging nach Erlass dieses Beschlusses in Insolvenz. Der Insolvenzverwalter beantragt jetzt Kostenfestsetzung bei meinem Landgericht für die Berufungsinstanz. Bestallungsurkunde wurde vorgelegt.
Eine Umschreibung n. § 727 ZPO kommt zum OLG-Beschluss wohl nicht in Frage, da gar keine vollstreckb. Ausf. mangels vollstreckungsfähigem Inhalt erteilt wird.
Kann ich jetzt einfach Vermerk der Rechtsnachfolge auf den OLG-Beschluss anbringen und dann den KFB zugunsten des Insolvenzverwalters erlassen oder muss ich die Akte dem OLG zur Berichtigung der Parteibezeichnung schicken oder kann man alles praxisnah sehen und den KFB gleich auf den Insolvenzverwalter erlassen????
Bitte erlös mich jemand aus meiner Verwirrung. Vielen Dank.
Rechtsnachfolge Kotenbeschluss Berufung
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