Guten Morgen,
bearbeite seit einer Woche Beratungshilfe, vielleicht erscheint auch nur mir die Sache schwierig. :gruebel: folgender Sachverhalt:
Ast beantragt Beratungshilfe in einer Strafsache. Er sei mit der Bahn gefahren, habe aber vergessen auf dem dafür vorgesehenen Feld der Fahrkarte seinen Namen einzutragen, da er der deutschen Sprache nicht mächtig sei. Er wurde kontrolliert und das Problem festgestellt. Folge: Bußgeld in Höhe von 60,-.
Nun möchte er sich von einem Anwalt diesbezüglich beraten lassen. Auf die Erfolgsabsicht ist ja nicht abzustellen, dennoch tendiere ich derzeit dazu, den Antrag mangels eines rechtlichen Problems zurückzuweisen. Liege ich damit richtig? Weiß nicht warum, aber die Angelegenheit lässt mich nicht locker.
Beste Grüße :)
bearbeite seit einer Woche Beratungshilfe, vielleicht erscheint auch nur mir die Sache schwierig. :gruebel: folgender Sachverhalt:
Ast beantragt Beratungshilfe in einer Strafsache. Er sei mit der Bahn gefahren, habe aber vergessen auf dem dafür vorgesehenen Feld der Fahrkarte seinen Namen einzutragen, da er der deutschen Sprache nicht mächtig sei. Er wurde kontrolliert und das Problem festgestellt. Folge: Bußgeld in Höhe von 60,-.
Nun möchte er sich von einem Anwalt diesbezüglich beraten lassen. Auf die Erfolgsabsicht ist ja nicht abzustellen, dennoch tendiere ich derzeit dazu, den Antrag mangels eines rechtlichen Problems zurückzuweisen. Liege ich damit richtig? Weiß nicht warum, aber die Angelegenheit lässt mich nicht locker.
Beste Grüße :)
Beratungshilfe für Bußgeld
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