vendredi 14 octobre 2016

Nachweis Fälligkeit Vergütung

Hallo, ich hatte in einer Sache für einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X Beratungshilfe bewilligt.
Rechtsanwalt reicht nun Vergütung ein. Zum Nachweis der Fälligkeit bat ich um Vorlage einer Kopie der Entscheidung der Behörde hinsichtlich des Überprüfungsantrages. Dagegen wehrt sich nun der Anwalt. Er ist der Meinung die Einreichung des Vergütungsantrages impliziert, die Erklärung, dass die
Angelegenheit beendet ist.
Kann ich auf die Vorlage bestehen?
Bei Widerspruchsverfahren hatte ich in der Regel bisher keine Probleme bei anderen Rechtsanwälten, zumal sich ja aus dem Bescheid ergibt, wer die Kosten zu tragen hat.
Ich bin mir nun nicht ganz sicher, ob ich es bei Überprüfungssachen ähnlich sehen muss, zumal glaube ich die Kosten, wohl der Antragsteller tragen muss.:gruebel:


Nachweis Fälligkeit Vergütung

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