mercredi 12 octobre 2016

Dienstherrenwechsel; Pensionsansprüche

Liebe Kollegen,

leider wusste ich nicht in welcher Rubrik ich sonst meine Frage stellen könnte. Und vielleicht haben sich hier schon die meisten informiert:

Ich bin Landesbeamter und möchte meinen Dienstherren wechseln indem ich in ein neues Dienstverhältnis bei einem Landkreis in einem anderen Bundesland trete. Hierdurch erlischt kraft Gesetzes mein altes Dienstverhältnis (§ 22 Abs. 2 BeamtStG).
Was passiert nun mit meiner bis jetzt generierten "ruhegehaltsfähigen Dienstzeit" (§ 21 LBeamtVG)?
Kann ich diese einfach mit Eintritt in den Ruhestand bei meinem neuen Dienstherren geltend machen ohne mich um etwas kümmern zu müssen?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Viele Grüße
Tidus :)


Dienstherrenwechsel; Pensionsansprüche

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