Hallo, eine Schuldnerin führt zwei Konten, nur eines davon ein P-Konto. Auf das normale Konto wurde im Dezember 2015!! eine einmalige Zahlung der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind angewiesen, damit die Mutter dem Kind eine Erstausstattung zahlen kann. Durch die Pfändung (Pfüb aus Juni 2015) ist das Konto gesperrt, die Schuldnerin kann über den Betrag nicht verfügen. Laut einem aktuellen Kontoauszug befindet sich das Geld noch auf dem Konto. Zusammen mit einem Schuldnerberater beantragt sie nun die einmalige Erhöhung des Pfändungsfreibetrages nach 850 f ZPO, um an die 500,00 EUR zu kommen. ist das nicht eher ein Fall für 765a ZPO?
Erhöhung Freibetrag normales Giro-Konto
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire