jeudi 13 octobre 2016

GbR Insolvenzplan

GbR Insolvenzplan


Folgender Sachverhalt:

Im Insolvenzeröffnungsverfahren teilen die beiden Gesellschafterinnen der GbR (GbR hat kein Aktivvermögen und ist seit Monaten nicht mehr gewerblich tätig, Gewerbe auch lange abgemeldet) dem mit der Erstellung des Gutachtens beauftragten Sachverständigen mit, dass sie einen Insolvenzplan für die GbR anstreben (angabegemäß würden Dritte Zahlungsmittel hierfür zur Verfügung stellen). Sie wollen somit ihre private Haftung verhindern.
Meine Fragen:

1: Ein Insolvenzplan kommt doch nur in Frage, wenn die Gesellschaft weiterbestehen soll. Hier wurde die Gesellschaft schon längst eingestellt.
2. Ein eventuell dennoch möglicher Insolvenzplan würde die Gesellschaft von den Verbindlichkeiten befreien. Aber auch die Gesellschafterinnen selbst, die privat haften?
3. Sollt der SV in Aussicht auf den Insolvenzplan die IE anregen? Wäre ja nicht optimal, wenn der im eröffneten Verfahren erstellte Plan abgelehnt wird und es somit Massearmut gäbe (GbR ohne Aktivvermögen).


GbR Insolvenzplan

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