Folgender Fall läßt sich nicht richtig klären.
Es wurde ein Strafbefehl erlassen 15T a 40Euro und 1 Monat Fahrverbot.
Gegen diesen Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt in Bezug der Tagesgeldhöhe und mit Beschluss auf 15 T a 30Euro erkannt.
Nach meiner Auffassung wäre das Fahrverbot in Rechtskraft erwachsen, aber das Gericht sieht dieses anders. Ein Teilrechtsmittelverzicht wurde auch eingelegt in Bezug des Fahrverbot.
Die Rechtskraft des Fahrverbot soll erst eintreten, wenn der komplette Strafbefehl rechtskräftig wird. Da die Staatsanwaltschaft aber noch Rechtsmittel gegen den Beschluss hat, soll diese noch nicht vorliegen.
Wie ist eure Erfahrung?
Es wurde ein Strafbefehl erlassen 15T a 40Euro und 1 Monat Fahrverbot.
Gegen diesen Strafbefehl wurde Einspruch eingelegt in Bezug der Tagesgeldhöhe und mit Beschluss auf 15 T a 30Euro erkannt.
Nach meiner Auffassung wäre das Fahrverbot in Rechtskraft erwachsen, aber das Gericht sieht dieses anders. Ein Teilrechtsmittelverzicht wurde auch eingelegt in Bezug des Fahrverbot.
Die Rechtskraft des Fahrverbot soll erst eintreten, wenn der komplette Strafbefehl rechtskräftig wird. Da die Staatsanwaltschaft aber noch Rechtsmittel gegen den Beschluss hat, soll diese noch nicht vorliegen.
Wie ist eure Erfahrung?
Strafbefehl Teilrechtskraft
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