Hallo zusammen,
Mir liegt ein gerichtlich protokollierter Vergleich in einem Abänderungsverfahren im Versorgungsausgleich vor. Mangels vorliegender Beträge wurde der Vergleich unter Angabe der errechneten differierenden Entgeltpunkte in der Güteverhandlung von den Anwälten geschlossen. Zwischenzeitlich liegen die Berechnungen der Versorgungsträger vor, die Gegenseite wurde zur Zahlung aufgefordert, zahlt aber nicht. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Stellen Vergleich in vollstreckbarer Ausfertigung unter Beifügung der Berechnungen einen vollstreckungsfähigen Titel dar?
Eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs ist noch nicht beantragt.
Hatte so etwas in über 20 Jahren noch nicht und stehe etwas auf dem Schlauch.
Meine Chefin mutmaßt den Weg eines Mahnbescheides, m. E. ist das nicht richtig... die Forderung ist schließlich bereits rechtshängig. Oder geh ich zu verkopft an die Sache ran, und die Lösung ist einfach?
Wäre dankbar für Eure Hilfe.
Grüße, Myrcana
Mir liegt ein gerichtlich protokollierter Vergleich in einem Abänderungsverfahren im Versorgungsausgleich vor. Mangels vorliegender Beträge wurde der Vergleich unter Angabe der errechneten differierenden Entgeltpunkte in der Güteverhandlung von den Anwälten geschlossen. Zwischenzeitlich liegen die Berechnungen der Versorgungsträger vor, die Gegenseite wurde zur Zahlung aufgefordert, zahlt aber nicht. Wie kann ich nun weiter vorgehen? Stellen Vergleich in vollstreckbarer Ausfertigung unter Beifügung der Berechnungen einen vollstreckungsfähigen Titel dar?
Eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs ist noch nicht beantragt.
Hatte so etwas in über 20 Jahren noch nicht und stehe etwas auf dem Schlauch.
Meine Chefin mutmaßt den Weg eines Mahnbescheides, m. E. ist das nicht richtig... die Forderung ist schließlich bereits rechtshängig. Oder geh ich zu verkopft an die Sache ran, und die Lösung ist einfach?
Wäre dankbar für Eure Hilfe.
Grüße, Myrcana
Vollstreckung aus gerichtlich protokolliertem Vergleich mit Entgeltpunkten
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