mercredi 12 octobre 2016

Teileigentum: Bezeichnung in Sp. 3 des BV

Muß sich eigentlich aus der Teilungserklärung genau ergeben,
um was es sich bei den an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen handelt
oder reicht es aus, wenn z.B. angegeben wird, dass es sich um Gewerberäume
handelt, da noch nicht sicher ist, wie diese Räume später verwendet werden.
Entsprechendes muss ja dann auch im BV Spalte 3 eingetragen werden.


Teileigentum: Bezeichnung in Sp. 3 des BV

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