mercredi 12 octobre 2016

Ordnungsgeld - Schuldner unbekannt verzogen

Hallo zusammen,

sooo...ich habe den GV zur Vollstreckung des O-Geldes beauftragt...einen Teil der Hauptforderung konnte er nunmehr bereits beitreiben...nun ist der Schuldner aber unbekannt verzogen (EMA, Anfrage bei den Prozessbeteiligten, etc. bereits erfolgt) - wie verfahrt ihr in einem solchen Fall???

Kann ich das Verfahren nun "weglegen" oder wie geht ihr vor???

Danke:)


Ordnungsgeld - Schuldner unbekannt verzogen

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