Huhu,
ich hab einen Vollstreckungsbescheid von 1990 vorliegen.
Dort wird unterteilt in auf der Grundlage des Vollstreckungsbescheids und darunter wird aufgeführt bisherige Kosten des Verfahrens Summe Höhe x
Dann darunter Hinzu kommen folgende weitere Kosten Summe Höhe y und in der selben Zeile ist angekreuzt: Die Kosten des Verfahrens sind ab Erlass dieses Bescheids mit 4 % zu verzinsen.
Jetzt sind in der Forderungsaufstellung die 4 % Zinsen aus der Summe der beiden obigen Kosten x+y berechnet.
Bei den neuen Vollstreckungsbescheiden werden die bisherigen Kosten x ja immer als Nebenforderung aufgeführt, diese werden ja nie mitverzinst mit den Kosten des Verfahrens y.
Ich finde das bei dem alten Vollstreckungsbescheid nun allerdings nicht so eindeutig, da es dort nicht als Nebenforderung aufgeführt ist, sondern als bisherige Kosten des Verfahrens ( was bei den neuen Bescheiden die Nebenforderung ja auch ist)
Wie würdet ihr das sehen? Zinsen nur auf Kosten für den VB (y) oder aus der Summe (x+y) ?
Liebe Grüße
ich hab einen Vollstreckungsbescheid von 1990 vorliegen.
Dort wird unterteilt in auf der Grundlage des Vollstreckungsbescheids und darunter wird aufgeführt bisherige Kosten des Verfahrens Summe Höhe x
Dann darunter Hinzu kommen folgende weitere Kosten Summe Höhe y und in der selben Zeile ist angekreuzt: Die Kosten des Verfahrens sind ab Erlass dieses Bescheids mit 4 % zu verzinsen.
Jetzt sind in der Forderungsaufstellung die 4 % Zinsen aus der Summe der beiden obigen Kosten x+y berechnet.
Bei den neuen Vollstreckungsbescheiden werden die bisherigen Kosten x ja immer als Nebenforderung aufgeführt, diese werden ja nie mitverzinst mit den Kosten des Verfahrens y.
Ich finde das bei dem alten Vollstreckungsbescheid nun allerdings nicht so eindeutig, da es dort nicht als Nebenforderung aufgeführt ist, sondern als bisherige Kosten des Verfahrens ( was bei den neuen Bescheiden die Nebenforderung ja auch ist)
Wie würdet ihr das sehen? Zinsen nur auf Kosten für den VB (y) oder aus der Summe (x+y) ?
Liebe Grüße
Titulierung Kostenzinsen alter Vollstreckungsbescheid
Aucun commentaire:
Enregistrer un commentaire