mardi 3 janvier 2017

§ 850k Abs. 9 ZPO im RSB - Verfahren

Eine Verwaltungsbehörde hat 2 Konten gepfändet, obwohl der Schuldner im Insolvenzverfahren war. Mittlerweile ist das Insolvenzverfahren aufgehoben, RSB läuft noch. Die Verwaltungsbehörde stellt nun gegenüber dem Vollstreckungsgericht Antrag gemäß § 850k Abs. 9 ZPO. Ist dafür aber nicht das Insolvenzgericht zuständig?


§ 850k Abs. 9 ZPO im RSB - Verfahren

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