Mir liegt ein Vereinigungsantrag zur Prüfung vor. Im Anschluss an die Vereinigung sollen die Flurstücke verschmolzen werden. Bei der Prüfung der Belastungen bin ich in Abt. II auf ein Recht gestoßen, mit dem ich spontan nichts anfangen kann:
Es stammt aus dem Jahr 1915 und regelt, dass "römische Altertümer und dergleichen" die auf dem Grundstück gefunden werden, dem jeweiligen Eigentümer und den "Eheleuten Jupp und Agnes Müller und deren Rechtsnachfolgern" zu gleichen Teilen "gehören" sollen.
Ich frage mich, was für eine Art Recht ich hier habe; einerseits um zu prüfen, ob es ein Problem für die Vereinigung darstellt, andererseits weil ich mich frage, ob eine Löschung von Amts wegen in Erwägung gezogen werden kann/sollte.
Ich habe schon ein wenig rumgesucht, aber noch nichts konkretes gefunden. Im Moment verfolge ich die Fährte, ob es vielleicht etwas mit alten "Schatzregalien" zu tun haben könnte.
Aber vielleicht hatte von euch ja schon einmal so etwas und kann meine Suche abkürzen?
Es stammt aus dem Jahr 1915 und regelt, dass "römische Altertümer und dergleichen" die auf dem Grundstück gefunden werden, dem jeweiligen Eigentümer und den "Eheleuten Jupp und Agnes Müller und deren Rechtsnachfolgern" zu gleichen Teilen "gehören" sollen.
Ich frage mich, was für eine Art Recht ich hier habe; einerseits um zu prüfen, ob es ein Problem für die Vereinigung darstellt, andererseits weil ich mich frage, ob eine Löschung von Amts wegen in Erwägung gezogen werden kann/sollte.
Ich habe schon ein wenig rumgesucht, aber noch nichts konkretes gefunden. Im Moment verfolge ich die Fährte, ob es vielleicht etwas mit alten "Schatzregalien" zu tun haben könnte.
Aber vielleicht hatte von euch ja schon einmal so etwas und kann meine Suche abkürzen?
Antikenfunde
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