jeudi 19 janvier 2017

Auflassungsvormerkung-Umschreibung

Hallo
In dem Grundbuch wurde vor ein paar Jahren eine Teilfläche verkauft , sowie zwei 1/11 Anteile an anderen Flächen und ein 1/2 Anteil an einer weiteren Fläche (Zugang).

Der Notar beantragt die Wahrung der AV wie in §14 des Vertrages
In § 14 ist die Eintragung einer Vormerkung am Vertragsgrundstück beantragt und bewilligt an rangbereiter Stelle
Der Text ist handschriftlich ergänzt " auf den Grundstücken Flur 5 Flurstück 42/3 und 42/9"
Weiterhin ist beigefügt eine Urkunde in der die Notargehilfin die Identität der beiden Flurstücke mit dem Teilgrundstück feststellt und die Eintragung einer AV auf 42/3 und 42/9 beantragt und bewilligt. Zu den anderen Teilen sagt sie nichts

Daraufhin wurde vom Rechtspfleger auf allen vier Teilen eine AV eingetragen

Bei Umschreibung wird eine Urkunde vorgelegt in der die Notargehilfin die Auflassung bzgl 42/3 und 42/9 und der beiden 1/11 Anteile erklärt, insoweit die Umschreibung und die Löschung der AV beantragt, zu dem Zugang aber nichts sagt

Die Umschreibung und Löschung der drei Teile wurde dann auch so eingetragen. (Das so erworbene Grundvermögen wurde inzwischen weiterveräußert)

Die AV auf der Zugangsfläche blieb eingetragen auf die Käufer, der 1/2 Anteil blieb dem Bauträger ( Anmerkung: der andere wurde anderweitig veräußert)

Anmerkung:

Die Nachfolgeinstitution des Bauträgers gibt es noch
Die ehemaligen Käufer/späteren Weiterverkäufer sind mit letzter Adresse in Nigeria´bekannt, im Moment wohl nicht auffindbar
Das Notariat gibt es noch

Was tun?
Könnte man die AV löschen, weil der Antrag so nicht gestellt wurde?
Könnte dann die Bauträgerin den jetzigen Eigentümern der anderen drei teile auch dieses Grundvermögen übertragen?
oder????

Für eine Idee wäre ich dankbar

Liebe Grüße


Auflassungsvormerkung-Umschreibung

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