jeudi 19 janvier 2017

Fahrtkosten vom Fahrdienst als Aufwandsentschädigung

Hallo!
Mir, als Betreuer, ist zu Ohren gekommen, daß man von einem Fahrdienst die Quittungen auch beim Gericht einreichen kann. Mein Sohn XXX lebt in XXX im Heim für Behinderte. Er ist auch umgemeldet etc. Nun kommt er alle 14 Tage mit dem Fahrdienst: "XXX" zu mir nach Hause. XXX ist dann von Freitag nachmittag bis Sonntag nachmittag bei mir, quasi wie Besuch. Einmal im Jahr übernimmt das Sozialamt eine Fahrt, absonsten bezahle ich. Kann man wirklich die Belege einreichen? Ich kenne das eigentlich nur, wenn man mit einem Privatauto unterwegs ist.


Fahrtkosten vom Fahrdienst als Aufwandsentschädigung

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