Hat jemand eine Idee, wo man nachlesen kann, dass Gebühren für die Anordnung einer Zwangsversteigerung (2210) zu erheben sind oder nicht zu erheben sind, wenn die Flurbereinigungsbehörde eine Zwangsversteigerung beantragt und versichert, dass dies der Flurbereinigung dient?. Gem. § 108 Abs. 1 FlurbG besteht für Geschäfte und Verhandlungen die der Durchführung der Flurbereinigung dient, Gebührenfreiheit.
Gebührenfreiheit - Flurbereinigung
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