Morgen!
Kurze Frage: der Notar hat hier Kaufvertrag und Grundschuldbestellungsurkunde eingereicht und Vormerkung sowie Grundschuld nach § 15 GBO beantragt.
Für die Grundschuldbestellung wurde jedoch die Ausfertigung für die Bank (anstelle jener fürs Grundbuchamt) eingereicht. Hättet ihr damit ein Problem?
Kurze Frage: der Notar hat hier Kaufvertrag und Grundschuldbestellungsurkunde eingereicht und Vormerkung sowie Grundschuld nach § 15 GBO beantragt.
Für die Grundschuldbestellung wurde jedoch die Ausfertigung für die Bank (anstelle jener fürs Grundbuchamt) eingereicht. Hättet ihr damit ein Problem?
Gläubigerausfertigung dem Grundbuchamt eingereicht
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