mercredi 4 janvier 2017

Steuerklasse für den unpfändbaren Betrag

Das Gehalt des Schuldners wird nach Steuerklasse VI abgerechnet. Der Gl beantragt nun, dass der Sch bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages gleich zu einem nach Steuerklasse I versteuerten Einkommen gestellt wird. Entscheidungen dazu? (Der Gl bietet nur Entscheidungen an, die älter als 10 Jahre sind)


Steuerklasse für den unpfändbaren Betrag

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