Hallo zusammen,
ich habe in meinem Zwangsversteigerungsverfahren eine PKH Partei. Das Verfahren war eine Aufhebungsversteigerung. Die Parteien haben sich geeinigt bzw. haben ein Einigungsverfahren vor dem OLG durchlaufen, wonach der Ehemann das Objekt übernimmt und der Ehefrau einen Ausgleichbetrag in Höhe von 10.000,00 EUR zahlt. Diese 10.000,00 EUR sind in Raten zu je 2.000,00 EUR JÄHRLICH immer zum 15.01. zu zahlen. Nun hab ich das "Problem", dass der Betrag ja nicht im Ganzen fließt. Die Ehefrau hat sonst kein Vermögen und auch sonst keine hohen Einkünfte, weiterhin lebt ein Kind bei ihr. Sie kommt (aktuell und wohl auch die weiteren Jahre) so nicht über den Schonbetrag.
Sehe ich das richtig, dass sie somit um die Zahlung der Prozesskosten und Anwaltsgebühren herum kommt, weil der Betrag ja nicht im Ganzen gezahlt wird? (find ich doof :flucht:).
LG, Mausejule
ich habe in meinem Zwangsversteigerungsverfahren eine PKH Partei. Das Verfahren war eine Aufhebungsversteigerung. Die Parteien haben sich geeinigt bzw. haben ein Einigungsverfahren vor dem OLG durchlaufen, wonach der Ehemann das Objekt übernimmt und der Ehefrau einen Ausgleichbetrag in Höhe von 10.000,00 EUR zahlt. Diese 10.000,00 EUR sind in Raten zu je 2.000,00 EUR JÄHRLICH immer zum 15.01. zu zahlen. Nun hab ich das "Problem", dass der Betrag ja nicht im Ganzen fließt. Die Ehefrau hat sonst kein Vermögen und auch sonst keine hohen Einkünfte, weiterhin lebt ein Kind bei ihr. Sie kommt (aktuell und wohl auch die weiteren Jahre) so nicht über den Schonbetrag.
Sehe ich das richtig, dass sie somit um die Zahlung der Prozesskosten und Anwaltsgebühren herum kommt, weil der Betrag ja nicht im Ganzen gezahlt wird? (find ich doof :flucht:).
LG, Mausejule
Vermögenszuwachs in Raten
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