lundi 16 janvier 2017

Weitere Auflassung; erste Auflassung liegt noch nicht vor

Vorgelegt wird ein Schenkungsvertrag mit Auflassung von B auf C, mit dem Hinweis, diese Auflassung nach der Auflassung von A auf B zu vollziehen. Für B ist eine Erwerbsvormerkung im Grundbuch eingetragen, der Kaufvertrag liegt vor, jedoch keine Auflassung.

Der Antrag auf Eintragung der Eigentumsänderung ist derzeit nicht vollzugsreif, da es am Nachweis des Eigentumsübergangs von A auf B mangelt. Ob B nun vorher eingetragen werden oder eine Kettenauflassung erfolgen soll, spielt hierfür keine Rolle.

Fraglich ist aber, wie mit dem vorliegenden Antrag zu verfahren ist.

Was würdet Ihr hier tun?


Weitere Auflassung; erste Auflassung liegt noch nicht vor

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