Hallo ihr Lieben,
ein Richter hat mitgeteilt, der Rechtspfleger sei zu ständig für die Zustellung einer Klageschrift ins EU-Ausland. Also nicht ein Rechtspfleger der Verwaltung, der grundsätzlich Zustellungen ins EU-Ausland bearbeitet, sondern der Rechtspfleger an sich.
Ich hab jetzt die Zustellung einer Klageschrift von ihm zugeschrieben bekommen und bin mir unsicher: mE bin ich nicht zuständig, aber wenn ich mich durch die entsprechenden Vorschriften und die EU-Zustellungsverordnung aus 2007 wühle, finde ich nirgendwo die persönliche Zuständigkeit.
Wo finde ich die denn?
ein Richter hat mitgeteilt, der Rechtspfleger sei zu ständig für die Zustellung einer Klageschrift ins EU-Ausland. Also nicht ein Rechtspfleger der Verwaltung, der grundsätzlich Zustellungen ins EU-Ausland bearbeitet, sondern der Rechtspfleger an sich.
Ich hab jetzt die Zustellung einer Klageschrift von ihm zugeschrieben bekommen und bin mir unsicher: mE bin ich nicht zuständig, aber wenn ich mich durch die entsprechenden Vorschriften und die EU-Zustellungsverordnung aus 2007 wühle, finde ich nirgendwo die persönliche Zuständigkeit.
Wo finde ich die denn?
Zuständigkeit für Auslandszustellung
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